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BERLINER CITY TAX

Ab wann gilt die neue Berliner City Tax?

Die Übernachtungssteuer wird für Buchungen seit dem 1. Januar 2014 fällig, die private Übernachtungen betreffen.

Wie hoch ist die Berliner City Tax?

Die City Tax beträgt 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich. Besteuert werden nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen.

Wo und wie muss man die City Tax bezahlen?

Einkassiert wird die Übernachtungssteuer von den Hotels, die City Tax wird also bei der Rechnung aufgeschlagen.
Hintergrund ist, dass die Übernachtungssteuer als sogenannte „indirekte Steuer” erhoben wird, d.h. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, der die Steuer wiederum dem Gast in Rechnung stellen kann. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Steuer an den Gast weiterzugeben. Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder Betrieb, der kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Darunter fallen z. B. Hotels, Pensionen, Hostels, Privatvermieter, Jugendherbergen oder Campingplätze.

Wer muss die Berliner City Tax nicht bezahlen?

Geschäftsreisende sind von der City Tax ausgenommen, müssen sie also nicht bezahlen. Geschäftsreisende müssen den beruflichen Reisezweck allerdings nachweisen können.

Wie weist man eine Geschäftsreise nach?

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch die Übernahme der Rechnung durch den Arbeitgeber oder mit einem entsprechenden Schreiben der Firma.